Der bayerische Ministerrat hat in der Woche vor den Osterferien 2026 entschieden: Die seit 1656 nachzuweisende und seither bis auf Kriegs- und Pandemiezeiten ununterbrochen durchgeführte Karfreitagsprozession in Lohr a. Main gehört ab sofort zum immateriellen Kulturerbe des Freistaats Bayern. Ein entsprechender Antrag wurde 2022 gestellt.
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