Die gängige Bezeichnung für den Galgen war Hochgericht

Der Galgen in Lohr a. Main ist seit knapp 125 Jahren nur noch ein Fragment: Ursprünglich lag eine Querstange, an der der Strick baumelte, über zwei Sandsteinsäulen. Eine der beiden Säulen wurde im Winter 1897/98 eingelegt, weil sie sich seit Jahren neigte und sie zu sanieren 70 Mark gekostet hätte. 

Vor über 400 Jahren errichtet: eine der beiden Sandsteinsäulen des Lohrer Galgens. | Foto: B. Schneider
Vor über 400 Jahren errichtet: eine der beiden Sandsteinsäulen des Lohrer Galgens. | Foto: B. Schneider

Dieser Galgen war 1609 auf Anordnung des Mainzer Kurfürsten Johann Schweikard von Kronberg als Ersatz für einen älteren von 1531 aufgerichtet wurden. Bald schon war er gewissermaßen im Dauereinsatz. Alleine während der Hexenprozesse von 1611 bis 1629 wurden 128 Personen hingerichtet – mit Schwert, Beil, Feuer oder eben durch Erhängen. Hochgericht war die gängige Bezeichnung für Galgen. 

Wenn in einer Stadt ein Halsgericht, das über Leben und Tod zu entscheiden hatte, einberufen wurde, unterstrich dies deren Bedeutung. In Lohr prüften 14 Blutschöffen, ob die Angeklagten schuldig gesprochen werden sollten. Übers Untersuchungsverfahren musste nach Mainz berichtet werden. Dort wurde das Urteil niedergeschrieben. 

Vom oberen Stadtausgang in Lohr führte der Arme-Sünder-Pfad über den Linsenrain hinauf zur Richtstätte. Von dort hatten die Delinquenten – welch schwacher Trost – einen herrlichen letzten Blick über den ganzen Lohrer Talkessel . 

Vom Galgen aus ist der ganze Lohrer Talkessel zu überblicken. | Foto: B. Schneider
Vom Galgen aus ist der ganze Lohrer Talkessel zu überblicken. | Foto: B. Schneider

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